Information für Privatpatienten und Selbstzahler

Wir passen unsere Preise für private Leistungen (mit und ohne ärztlicher Verordnung) zum 01.01.2023 an.

Die Vergütung physiotherapeutischer Leistungen auf privatärztlicher Verordnung ist, anders als bei den Ärzten (GOÄ), nicht eindeutig geregelt.

Wir orientieren uns an den Empfehlungen aus der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTH), welche einen Rahmen für die Ermittlung von Privatpreisen in der Physiotherapie bietet.

Leider kommt es immer wieder vor, dass private Krankenversicherungen die von uns in Rechnung gestellten Honorare nicht in voller Höhe übernehmen.

Das resultiert aus den unterschiedlichen Tarifen und Tarifbedingungen in den Verträgen der privaten Krankenversicherung.

Bitte prüfen und erkundigen Sie sich über die in Ihrem Vertrag vereinbarten Konditionen für Heil -und Hilfsmittel und reichen die von Ihnen unterzeichnete Honorarvereinbarung mit unserer Rechnung bei Ihrer privaten Krankenversicherung und/oder Beihilfe ein.